Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reiseleistungen, die von ReiseImpuls angeboten oder vermittelt werden.
ReiseImpuls tritt je nach Angebot entweder als Reiseveranstalter oder als Vermittler von Reiseleistungen auf. Maßgeblich ist die jeweilige Reisebeschreibung sowie die Buchungsbestätigung.
Soweit für einzelne Leistungen ergänzende Bedingungen gelten, werden diese im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen.
Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung an.
2. Vertragsabschluss
2.1 Mit der Buchung bietet der Kunde ReiseImpuls verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Buchung kann über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf einem anderen von ReiseImpuls angebotenen Buchungsweg erfolgen.
2.2 Der Reisevertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung von ReiseImpuls zustande. Diese wird dem Kunden in Textform, in der Regel per E-Mail, übermittelt. ReiseImpuls ist berechtigt, Reiseunterlagen, Rechnungen sowie sonstige vertragsrelevante Informationen ebenfalls in Textform, insbesondere per E-Mail, zu übermitteln.
2.3 Nimmt der buchende Kunde weitere Personen in die Buchung auf, erklärt er, hierzu berechtigt zu sein. Er ist dafür verantwortlich, dass alle angegebenen Daten vollständig und korrekt sind.
2.4 Sonderwünsche oder zusätzliche Vereinbarungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von ReiseImpuls ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2.5 ReiseImpuls ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern kein Reisevertrag zustande gekommen ist.
2.6 Offensichtliche Druck-, Schreib-, Rechen- oder Veröffentlichungsfehler begründen keinen Anspruch auf Durchführung der Reise zu fehlerhaften Bedingungen. ReiseImpuls ist berechtigt, solche Fehler zu berichtigen und dem Kunden ein entsprechend angepasstes Angebot zu unterbreiten.
3. Leistungen von ReiseImpuls
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Reisebeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.
3.2 ReiseImpuls bietet sowohl eigene Pauschalreisen als auch vermittelte Reiseleistungen an. Ob ReiseImpuls als Reiseveranstalter oder ausschließlich als Vermittler tätig wird, ist im jeweiligen Angebot eindeutig angegeben.
3.3 Angaben, Bilder und Beschreibungen dienen der möglichst realistischen Darstellung der angebotenen Leistungen. Geringfügige Abweichungen, insbesondere bei Ausstattung, Einrichtung oder Dekoration, begründen keinen Reisemangel, sofern der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.4 Sonderwünsche, unverbindliche Kundenwünsche oder besondere Anforderungen werden nach Möglichkeit an den jeweiligen Leistungspartner weitergegeben. Ein Anspruch auf deren Erfüllung besteht nur, wenn diese von ReiseImpuls ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
3.5 Nicht ausdrücklich als Inklusivleistung ausgewiesene Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und können zusätzliche Kosten verursachen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben. Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen, insbesondere örtliche Abgaben oder Kurtaxen, sind im jeweiligen Angebot ausgewiesen und gegebenenfalls vor Ort zu bezahlen.
4.2 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem gebuchten Reiseangebot und werden in der Buchungsbestätigung verbindlich festgelegt. Je nach Reise kann die Zahlung vollständig an ReiseImpuls, vollständig an den Leistungspartner oder aufgeteilt erfolgen.
4.3 Soweit ReiseImpuls als Reiseveranstalter gesetzlich zur Absicherung von Kundengeldern verpflichtet ist, erfolgt diese nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über die bestehende Kundengeldabsicherung erhält der Kunde vor Vertragsabschluss sowie mit der Buchungsbestätigung.
4.4 Werden Anzahlungen oder Restzahlungen nicht fristgerecht geleistet, ist ReiseImpuls nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die nach diesen AGB oder den im jeweiligen Angebot vereinbarten Rücktrittskosten zu berechnen.
4.5 Für einzelne Angebote, insbesondere Vorteilstarife, Sonderaktionen oder Reisen mit abweichenden Zahlungsbedingungen, können besondere Zahlungs- und Stornierungsregelungen gelten. Diese werden im jeweiligen Angebot und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung und Zahlungsinformationen nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und ReiseImpuls über erkennbare Abweichungen unverzüglich zu informieren.
5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
5.2 Im Falle eines Rücktritts kann ReiseImpuls eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit im jeweiligen Angebot keine abweichenden Bedingungen ausgewiesen sind, gelten folgende Rücktrittskosten:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr 30 EUR/CHF pro Buchung
- ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- ab 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- ab 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- ab 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- am Anreisetag oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
5.3 Für Vorteilstarife sowie ausdrücklich als nicht stornierbar gekennzeichnete Reiseangebote ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen. Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen besonderen Bedingungen.
5.4 Für Eintrittskarten, Veranstaltungstickets oder vergleichbare Leistungen, die bereits verbindlich für den Kunden erworben wurden und nicht oder nur eingeschränkt erstattet werden können, können Rücktrittskosten bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens anfallen. Dies gilt auch dann, wenn die übrige Reise nach den vorstehenden Regelungen stornierbar ist.
5.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ReiseImpuls kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.6 Umbuchungen sind grundsätzlich nur möglich, sofern die gewünschte Änderung organisatorisch, wirtschaftlich umsetzbar sowie die Verfügbarkeit der gewünschten Leistung gegeben ist. ReiseImpuls kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR/CHF pro Buchung sowie gegebenenfalls entstehende Mehrkosten des jeweiligen Leistungspartners berechnen.
5.7 Der Kunde kann bis Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Voraussetzungen für die Reise erfüllt und keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.8 Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ReiseImpuls.
6. Änderungen und Rücktritt durch ReiseImpuls
6.1 ReiseImpuls ist berechtigt, vor Reisebeginn geringfügige Änderungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
6.2 Muss eine Reise aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände, behördlicher Anordnungen oder aus anderen gesetzlich zulässigen Gründen abgesagt oder wesentlich geändert werden, informiert ReiseImpuls den Kunden unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erstattet.
6.3 ReiseImpuls kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht leistet.
6.4 Ist für eine Reise eine Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben und wird diese nicht erreicht, kann ReiseImpuls bis zu den im jeweiligen Angebot angegebenen Fristen vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss dem Kunden spätestens zu folgenden Zeitpunkten zugehen:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen,
- 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen,
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von weniger als zwei Tagen.
ReiseImpuls informiert den Kunden unverzüglich, sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.5 ReiseImpuls behält sich das Recht vor, Kunden von einer Reise auszuschließen oder den Reisevertrag zu kündigen, wenn deren Verhalten die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt oder andere Reisende gefährdet. Bereits entstandene Ansprüche von ReiseImpuls bleiben hiervon unberührt.
7. Mitwirkungspflichten des Reisenden
7.1 Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sowie alle Reiseunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, ReiseImpuls über erkennbare Fehler oder Abweichungen umgehend zu informieren und die Reiseunterlagen während der Reise mitzuführen, soweit dies für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen erforderlich ist.
7.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Reisende verpflichtet, den Mangel unverzüglich ReiseImpuls oder – sofern angegeben – dem zuständigen Leistungspartner anzuzeigen, damit eine angemessene Abhilfe ermöglicht werden kann.
7.3 Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige schuldhaft und konnte der Mangel deshalb nicht behoben werden, können gesetzliche Ansprüche des Reisenden ganz oder teilweise entfallen.
7.4 Beanstandungen im Zusammenhang mit der An- oder Abreise, insbesondere Gepäckverlust, Gepäckbeschädigungen, Verspätungen oder Ausfälle von Beförderungsleistungen, sind unverzüglich gegenüber dem jeweiligen Beförderungsunternehmen oder Leistungserbringer geltend zu machen. Der Reisende ist verpflichtet, die dort geltenden Fristen und Verfahren einzuhalten. Ansprüche hieraus richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Vertragspartner.
8. Haftung
8.1 ReiseImpuls haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 Soweit ReiseImpuls Reiseleistungen ausschließlich vermittelt, haftet ReiseImpuls ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung der jeweiligen Leistung. Für die Durchführung der vermittelten Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Leistungsträger verantwortlich.
8.3 ReiseImpuls haftet nicht für Leistungsstörungen, Verspätungen oder Ausfälle, die durch Dritte verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs von ReiseImpuls liegen. Hierzu zählen insbesondere Beförderungsunternehmen, Hotels, Veranstalter oder sonstige Leistungsträger, sofern ReiseImpuls hierfür nicht gesetzlich verantwortlich ist.
8.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von ReiseImpuls für Schäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden und keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
8.5 Bucht oder nutzt der Reisende eigenständig Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind, entstehen Ansprüche ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Anbieter oder Leistungsträger.
8.6 Für Beförderungsleistungen, insbesondere im Flug-, Bahn-, Bus- oder Schiffsverkehr, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen sowie die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass alle für die Reise erforderlichen Ausweis-, Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erfüllt werden.
9.2 ReiseImpuls informiert den Kunden im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten über die zum Buchungszeitpunkt bekannten allgemeinen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen.
9.3 Da sich Einreise-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen kurzfristig ändern können, übernimmt ReiseImpuls keine Gewähr für deren fortlaufende Aktualität. Der Reisende ist verpflichtet, sich unmittelbar vor Reisebeginn über die aktuell geltenden Vorschriften bei den zuständigen Behörden zu informieren.
9.4 Alle Nachteile, insbesondere zusätzliche Kosten oder Rücktrittskosten, die aus der Nichteinhaltung der geltenden Ausweis-, Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise- oder Gesundheitsbestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, soweit ReiseImpuls gesetzliche Informationspflichten schuldhaft verletzt oder unrichtige Informationen erteilt hat.
10. Datenschutz
10.1 ReiseImpuls verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10.2 Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Reisevertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
10.3 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten sowie zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung von ReiseImpuls in ihrer jeweils gültigen Fassung.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ReiseImpuls GmbH.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.4 Vertragssprache sowie die Sprache der gesamten Vertragsabwicklung sind Deutsch.
11.5 Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Juli 2026